ANWALT
THOMAS BRENNER
Der tragische Fall des Rechtsanwalts Dr. Thomas Brenner aus Bozen Der groteske Alptraum eines deutschen Mandanten auf Sizilien
Was sich wie der Plot eines schlechten Films anhört, ist für einen deutschen Mandanten auf Sizilien traurige Realität: Der Mandant berichtet von belastenden Erlebnissen mit dem Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner aus Bozen, die sein Vertrauen in dessen Wohlwollen und Treue völlig zerstört haben.
Kritik an Brenners Arbeitsweise: Versäumnisse und Missachtung von Mandantenanweisungen sorgen für starke Unzufriedenheit
Die Arbeitsweise von Rechtsanwalt Thomas Brenner wirkt auf seinen Mandanten überraschend unprofessionell. Der Mandant berichtet, dass Brenner E-Mails und Anrufe über Wochen hinweg nicht beantwortet, was bei ihm zu einer erheblichen Verunsicherung und Belastung führt. Bei Telefongesprächen hat der Mandant wiederholt den Eindruck, dass Rechtsanwalt Brenner den Überblick über die Details des Falls verloren hat.
Schwierige Kommunikation, unbeantwortete E-mails, unzureichende Kenntnis über Mandantenrechte, lückenhafte Beratung, Weigerung, den Anweisungen des Mandanten zu folgen, Handlungen gegen die Anweisungen des Mandanten, Verletzung geistigen Eigentums sowie unwahre, dem Ruf abträgliche Darstellung des Mandanten gegenüber dem Gericht, führen insgesamt zu einer überaus belastenden Erfahrung für den Mandanten.
Es stellt sich die Frage, wie jemand mit einer solchen Arbeitsmoral zum Anwaltsberuf zugelassen sein kann.
Selbstsichere Rechtsanwälte: Thomas Brenner und Kollege Kevin Erlacher stellen sich als Experten dar
Thomas Brenner nahm die Strafsache 2897/23 an, mittlerweile bekannt unter dem Namen 'La Catena'. Gemeinsam mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Kevin Erlacher (jetzt Kanzlei Brandstaetter) warb er am Telefon, dass der Mandant bei ihnen in den besten Händen sei. Sie stellten sich als Experten im Straf- und Besitzrecht vor und betonten ihre besondere Kompetenz bei Problemen im Zusammenhang mit Grunddienstbarkeiten und Durchgangsrechten.
Thomas Brenner und Kevin Erlacher versicherten, das Urteil sei völlig absurd und selbst die Vereinten Sektionen des Kassationsgerichtshofs seien sich darüber einig, dass weder die Ketten noch die Kameras auf dem eigenen Grundstück eine Straftat darstellen. Kevin Erlacher sagte, das wüsste er so genau, weil sie in der Kanzlei zufällig mehrere solcher Fälle bearbeitet hätten. Dies gab dem Mandanten anfänglich ein Gefühl von Sicherheit und Zuversicht.
Verlockendes Angebot: Thomas Brenner verspricht umfassende Verteidigung für 634,40 €
Rechtsanwalt Brenner machte dem Mandanten ein scheinbar verlockendes Angebot: Die Kosten für den Widerspruch sollten sich auf insgesamt 634,40 € belaufen. Brenner versprach, die komplette Verteidigung zu übernehmen, und erläuterte, dass ein Kollege vor Ort zusätzlich etwa 100 € pro Verhandlungstag kosten würde.
Der Mandant musste den vollen Betrag vorab zahlen und war so Brenners Launen ausgeliefert.
Anfangs schien alles reibungslos zu laufen. Rechtsanwalt Brenners klare Kommunikation ließen den Mandanten glauben, dass sein Fall gut betreut würde.
Mandant kritisiert fehlende Information zu wichtigen Rechten und mangelnde Kommunikation
Doch schon bald zeigte sich Thomas Brenners wahres Gesicht. Wochenlang unterlässt er die Beantwortung dringender Fragen seines Mandanten. Eine detaillierte Beratung über Verteidigungsstrategien und andere Möglichkeiten fand so gut wie nicht statt. Auf den Hinweis, dass er sich für das wochenlange Nicht-Beantworten von E-mails und Anrufen nicht mal entschuldigt habe, entgegnete Rechtsanwalt Brenner kaltschnäuzig, das müsse er auch nicht.
Besonders gravierend war Brenners Versäumnis, den der italienischen Sprache nicht mächtigen Mandanten über sein Recht auf eine kostenlose beglaubigte Übersetzung der für die Verteidigung wesentlichen Unterlagen und das Recht auf einen Gerichtsdolmetscher zu informieren. Diese Pflichtverletzung verstößt gegen Art. 40 der Rechtsanwaltsordnung und stellt einen erheblichen Nachteil für den Mandanten dar.
Art. 40 del Codice di condotta professionale degli avvocati – Obbligo di informazione
L'avvocato deve informare chiaramente la parte assistita, all'atto dell'assunzione dell'incarico, delle caratteristiche e dell'importanza di quest'ultimo e delle attività da espletare, precisando le iniziative e le ipotesi di soluzione.
Mandant fühlt sich von Thomas Brenner im Stich gelassen
Am 30.11.2023 bat der Mandant Dr. Brenner um eine Bestätigung, ob der Widerspruch fristgerecht eingelegt worden sei. Brenner reagiert nicht.
Am 26.03.2024 stellte der Mandant erneut eine Anfrage bezüglich der Urteilsbegründung, erhielt aber ebenfalls keine Antwort.
Auch mehrere Anrufe blieben unbeantwortet, was den Mandanten zwang, sich an andere Anwälte zu wenden, um die benötigten Informationen zu erhalten.
Das wiederholt gezeigte Desinteresse an den Nöten des Mandanten machte deutlich, dass Brenner seine Pflichten als Anwalt in unerträglicher Weise vernachlässigte.
Schwester des Mandanten muss Rechtsanwalt Thomas Brenner über EU-Richtlinie 64/2010 belehren
Am 13.05.2024 fragte die Schwester des Mandanten RA Brenner, ob er die am 08.04.2024 per E-mail gewünschte Übersetzung der Gerichtsakte angefordert habe. Brenner verneinte dies und zeigte völlige Ahnungslosigkeit bezüglich der EU-Richtlinie 64/2010, die das Recht auf kostenlose Übersetzung der für die Verteidigung wesentlichen Dokumente garantiert. Die Schwester des Mandanten musste ihm die Rechtslage erklären, doch Brenner beharrte weiterhin auf seiner falschen Interpretation, dass der Mandant kein Recht auf Übersetzung der Dokumente habe und begründete dies mit einem völlig veralteten Urteil des Kassazionsgerichtshofs: Cass. pen. n. 5908/1991, das längst von der EU-Richtlinie aus 2010 überholt ist. Dies zeigte nicht nur seine Unkenntnis und die daraus resultierende mangelhafte Beratung, sondern auch seine Weigerung, die berechtigten Anliegen seines Mandanten ernst zu nehmen und seinen ausdrücklichen Anweisungen zu folgen.
Absurder Plan: Anwalt Brenner erwägt, auf Übersetzung verzichten
Rechtsanwalt Thomas Brenner zieht in Erwägung, auf die Übersetzung zu verzichten und direkt auf Freispruch zu plädieren – ein ziemlich unsinniger Vorschlag, denn das Recht auf eine beglaubigte Übersetzung besteht völlig unabhängig von der Verteidigungsstrategie. Schließlich meldete er sich überraschend am 14.05.2024 und teilte fast sechs Monate(!) nach der Mandatierung und mehr als einen Monat nach der schriftlichen Aufforderung mit, dass eine Übersetzung gemäß Art. 143 c.p.p. möglich sei und er diese beantragen werde.
Dieser Sinneswandel kam spät, denn die fehlenden Übersetzungen müssen durch den Anwalt schon gleich im ersten Schriftsatz moniert werden und schien mehr aus äußerem Druck als aus Einsicht zu resultieren.
Wegen Brenners Versäumnis hat der Mandant bis heute keine Übersetzung und wird auch nie eine bekommen.
Am Tag der Verhandlung war kein Dolmetscher anwesend. Das Gericht musste die Verhandlung um drei Monate verschieben, weil nur der Mandant anwesend war, aber kein Anwalt und vor allem kein Dolmetscher.
Schlampige E-mails, die nur so vor Rechtschreibfehlern strotzen, offenbaren Brenners Arbeitseinstellung
Die E-Mails des deutschen Muttersprachlers Thomas Brenner sind auffällig schlampig. Teilweise muss man sie mehrmals lesen, um zu verstehen, was da eigentlich steht.
Ein besonders denkwürdiges Beispiel:
"...die Verteidigung Schriftsatz betreffende der Sprachregelung".
Gemeint war wahrscheinlich: Die Stellungnahme bezüglich der fehlenden Übersetzung.
Nicht minder nachlässig: "ev. gebügt nur ein einziger verhabdlungstag."
Das sind nur zwei Beispiele. Der Mandant hat den Eindruck, dass RA Thomas Brenner seine Außenwirkung nicht sonderlich zu interessieren scheint.
Die für den Mandanten unerträgliche Krönung des Versagens: RA Brenner nutzt fremdes geistiges Eigentum ohne Einwilligung und sendet es ohne Absprache ans Gericht
Rechtsanwalt Brenner benötigte zusätzliche Informationen für seine Verteidigungsschrift in der Strafsache 2897/23 (Eigenmacht, vier Kläger), für die er das Mandat übernommen hatte. Parallel dazu lief eine Zivilsache (Besitzstörung, ein Kläger) in identischer Angelegenheit (Ketten), für die er kein Mandat hatte. Um Brenner die nötigen Informationen mitzuteilen, übermittelte der Mandant ihm am 21.05.2024 die von seiner Schwester selbst verfasste Memoria für die Zivilsache 678/23, die alle relevanten Informationen enthielt. Diese sollten RA Brenner lediglich als Hilfe dienen. Die Memoria der Schwester ist hier herunterladbar.
Diese Vorgehensweise erscheint nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch juristisch unsinnig, da die strafrechtliche Eigenmacht einem völlig anderen Prüfungsschema folgt als die Besitzstörung und RA Brenner in seinem Schriftsatz nur über einen Kläger (Francesco Cammarata) spricht, statt über vier. Thomas Brenner demonstriert damit anschaulich, dass er überhaupt nicht weiß, um welchen Fall es überhaupt geht. Der Mandant empfindet die Vertretung durch Rechtsanwalt Thomas Brenner als peinlich und beschämend und betrachtet die gesamte Zusammenarbeit als einzige Katastrophe. Ein Anwalt, der nicht einmal weiß, welchen Fall er bearbeitet, ist das Letzte, was ein zu Unrecht beschuldigter Mandant sich wünscht.
Besonders tragisch ist die Tatsache, dass RA Brenner die Memoria ohne Absprache mit dem Mandanten an das Gericht geschickt hat, obwohl dieser ihn sowohl telefonisch als auch mehrfach schriftlich (21.05.2024 siehe Foto oben und 03.06.2024 unten) angewiesen hat, nichts ohne vorherige Absprache und Überprüfung durch den Mandanten nach Außen zu geben und der Fakt, dass er die ausdrückliche Anweisung, die Beweis-Videos unbedingt in seinen Schriftsatz einzufügen, nicht gefolgt ist, sondern diese komplett weggelassen hat.
Rechtsanwalt Brenner rät von Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Anwaltskollegen und Kläger ab
Besonders merkwürdig erscheint Rechtsanwalt Brenners Rat, keine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Rechtsanwalt Giuseppe Calabrese und seine vier Mandanten zu stellen. Thomas Brenner begründet seinen fragwürdigen Rat damit, dass die Gegenseite dann behaupten könnte, sie würde bedroht werden.
Auf den Einwand, dass das Stellen einer Strafanzeige keine Drohung ist, schon gar keine rechtswidrige, sondern das gute Recht des Mandanten, antwortet er, er kenne solche Fälle und dies würde nur weitere Probleme mit sich bringen.
Aufgrund dieser Beratung hat der Mandant keine Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt. Auffällig ist auch Brenners Behauptung, bei der Drohung des Rechtsanwalts Giuseppe Calabrese gegenüber Christoph mit einer Strafanzeige wegen der Ketten handele es sich nicht um eine rechtswidrige Drohung, sondern nur um eine leichte Übertreibung, die dem hitzigen, sizilianischen Temperament geschuldet sei. Wie lässt sich diese Sichtweise mit seiner Behauptung vereinbaren, das Urteil in der Sache Ketten & Kameras sei völlig absurd und es handele sich weder bei den Ketten noch bei den Kameras um eine Straftat?
Dramatisches Ende der Zusammenarbeit
Am 05.06.2024 war Herrn Brenner nach mehrfachen Versuchen, ihn zu erreichen und einem durch ihn selbst geplatzten Telefontermin endlich zu sprechen. Ihm wurde mitgeteilt, dass diese Memoria difensiva (geschrieben für die Zivilsache 678/23, Besitzstörung) unter gar keinen Umständen an das Strafgericht in der Sache 'La Catena' (2897/23) geschickt werden darf. Er sagte, das habe er schon gemacht. Daraufhin hat die Schwester des Mandanten die Fassung verloren und Herrn Brenner gefragt, ob er vollkommen verrückt geworden sei. Er hatte per E-Mail ausdrücklich die Anweisung, nichts ohne Absprache nach außen zu geben.
Das Tragische: Thomas Brenner hat das Problem nicht einmal verstanden! Im Gegenteil! Er zeigt sich auch noch beleidigt. Er sagt der Schwester des Mandanten am Telefon, wenn dem Mandanten irgendwas nicht passe, könne er die Memoria ja selbst schreiben. Sehr interessant in Anbetracht der Tatsache, dass die Schwester die Memoria, die er genutzt hat, selbst geschrieben hat, nur leider für einen anderen Fall. Er fügt hinzu, für ihn(!) sei die Zusammenarbeit hiermit beendet, so lasse er nicht mit sich reden. Dass das Maß nach allem, was schon passiert ist voll und die Zusammenarbeit an dieser Stelle durch den Mandanten beendet war, war ihm anscheinend klar.
Mandant kündigt Rechtsanwalt Thomas Brenner fristlos
Später teilte er mit, er habe das Gericht informiert, dass er(!), auf das Mandat verzichte, womit es so klingt, als habe er das Mandatsverhältnis beendet und als läge der Fehler für das zerrüttete Verhältnis beim Mandanten. Dem ist nicht so. Eine solche Darstellung gegenüber dem Gericht ist falsch und hat diffamatorischen Charakter, weil die Beendigung des Mandats durch den Anwalt den Richter immer auf ungebührliches Benehmen bzw. einen schwierigen Charakter des Mandanten schließen lässt und so seine Meinung negativ beeinflusst.
Brenners Rückzieher: Ein verzweifeltes Schuldeingeständnis?
Rechtsanwalt Thomas Brenner bekommt ein faires Angebot: Ihm wird vorgeschlagen, den vorab gezahlten Betrag zurückzuerstatten, im Gegenzug könne auf das gute Recht verzichtet werden – Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bozen einzulegen und einen entsprechenden Erfahrungsbericht zu veröffentlichen. Doch Brenner lehnt brüsk ab und erklärt, er lasse sich nicht "bedrohen".
Thomas Brenner bleibt seiner Taktik treu und dreht auch weiterhin die Realität auf den Kopf: Er stellt den Abbruch des Mandatsverhältnisses als seine Entscheidung dar, ausgelöst durch ein Fehlverhalten des Mandanten, der ihn angeblich beleidigt und bedroht habe. Anscheinend hat Herr Brenner die Frage, ob er vollkommen verrückt geworden sei, für sich mit "Ja" beantwortet.
Nach Beratungsdesaster: Rechtsanwalt Thomas Brenner gibt sich zufrieden
Am Abend erhält Brenner eine Vorabkopie der Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer, damit er den Ernst der Lage erkennen kann. Plötzlich, am nächsten Morgen, wendet er sich und erklärt, er sei bereit, den Betrag zurückzuzahlen – natürlich ohne Schuldanerkenntnis, sondern nur zur Beilegung des Konflikts. Thomas Brenner zeigt sich mit seiner Beratungsleistung völlig zufrieden. Unrechtsbewusstsein scheint keines vorhanden. Stattdessen schlägt er vor, eine Gutschriftanzeige zur buchhalterischen Neutralisierung der Rechnung zu erstellen. Nach der Zahlung des Betrages sollen beide Parteien keine weiteren Forderungen stellen. So jedenfalls seine Idee...
Der Mandant betrachtet diesen Schachzug als klassisches Schuldeingeständnis und gleichzeitig als verzweifelten Versuch, sich vor der vollständigen Wiedergutmachung zu drücken. Er hat Brenners unattraktives Angebot abgelehnt.
Fazit: Fragwürdige Standards: Brenners Fehlverhalten stellt seine berufliche Qualifikation in Frage
Der tragische Fall des Rechtsanwalts Dr. Thomas Brenner ist ein erschütterndes Beispiel für Inkompetenz und Ignoranz. Der durch falsche Verdächtigung (calunnia) und eine mysteriöse falsche Verurteilung ohnehin schon geplagte Mandant muss sich nicht nur mit seinen rechtlichen Problemen auseinandersetzen, sondern auch mit einem Anwalt, der ihm in vielerlei Hinsicht geschadet hat.
Die Erfahrungen mit Dr. Brenner werfen ernsthafte Fragen über die Standards und die Zulassungspraxis in der Rechtsanwaltskammer auf.
Rechtsanwalt Kevin Erlacher nennt Kanzlei Brenner nicht als Referenz auf Website – Schämt er sich für den Namen Brenner?
Die Tatsache, dass Rechtsanwalt Kevin Erlacher den Namen der Kanzlei Brenner nicht als Referenz auf der Website der Kanzlei Brandstätter angibt – für die er schwammig formuliert seit 2024 arbeitet – wirft Fragen nach dem Image-Wert der Kanzlei Brenner auf. Der Name Brenner scheint – Nomen est Omen – verbrannte Erde hinterlassen zu haben und das ansonsten übliche Namedropping keine gute Idee zu sein. Kevin Erlacher beschränkt seine Angaben daher auf "Bozener Rechtsanwaltskanzlei". Irgendwas muss man ja schreiben, wenn man kein Loch im Lebenslauf haben will...
Post auf LinkedIn verrät: Rechtsanwalt Kevin Erlacher seit 13. März 2024 zur Kanzlei Brandstaetter gewechselt
Am 13. März 2024 gibt die Kanzlei Brandstaetter aus Bozen auf LinkedIn bekannt, dass Rechtsanwalt Kevin Erlacher nun Teil der Kanzlei Brandstaetter ist. Herzlichen Glückwunsch!