CARABINIERI
BOMPIETRO
27.10.2023
Carabinieri aus Bompietro erfinden gemeinschaftlich Ordnungswidrigkeiten, um deutsche Ausländer zu schädigen Maresciallo Marcello Migliozzi und Carabinieri Francesco Gargiulo (Bompietro)verlangen über 1000 Euro für erfundene Gesetzesverstöße
Im November 2023 erreichen Christoph und Evarella drei Strafen von insgesamt über 1000 Euro – eine davon gesalzen: 866 Euro! – im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung. Ausgestellt, wie so oft, von ihren ganz speziellen "Freuden" Maresciallo Marcello Migliozzi und Car. Francesco Gargiulo, die unter anderem im Fall 4195/2023 (Überfall) eine Durchsuchung durchgeführt haben und durch einseitige Ermittlungen auffallen.
Bei genauerem Hinsehen wird festgestellt, dass die Carabinieri Sachen behaupten, die nicht wahr sind und die Dinge verdrehen, mit dem Ziel, Evarella und Christoph zu schaden. Deshalb legen die beiden wie nicht nur Widerspruch ein, sondern erstatten auch Strafanzeige/Strafantrag. Das Erstaunliche: Die beiden sind trotz dieser und anderer Strafanzeigen weiterhin im Dienst!
Strafzettel 307243836 / 307243736
Deponieren von Bauschutt & Unterlassen von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Passanten
Am 1. Dezember 2023 erhielt Evarella zwei Strafen, weil sie angeblich wichtige Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 20 und 21 der Straßenverkehrsordnung ("Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger") unterlassen habe und einen Fußgängerdurchgang mit Bauschutt blockiert habe.
Die Carabinieri behaupteten konkret, Evarella habe Arbeiten auf dem Dach(!) durchgeführt und
a) Bauschutt auf dem Gehweg deponiert, der für Fußgänger bestimmt ist
b) ohne sich dabei um die Sicherheit der Fußgänger zu kümmern
c) ohne den verpflichtenden Abstand von 1m als Durchgang für Fußgänger zu lassen
Die Behauptungen sind falsch.
Zusammenfassend kann man sagen, dass abgesehen von den Dacharbeiten nichts an der Darstellung von Maresciallo Marcello Migliozzi und Francesco Gargiulo stimmt
Zu a) Evarella habe Bauschutt in der Via Ferrandina deponiert
Das Material wurde nicht im Durchgangsbereich der Via Ferrandina deponiert, wie die Carabinieri fälschlicherweise behaupten, sondern direkt vor der Haustür entlang der Hauswand. Dies kann den beiden Fotos unten sehr gut erkennen.
Beweis: Foto des Bereichs vor Haustüre
In der Via Ferrandina selbst standen an diesem Tag nur Mülltonnen und einer großen Blumentopf, aber kein Bauschutt, der den Weg von einer Seite bis zur anderen versperrt hätte.
Beweis: Foto vom 27.10.2023 liegt noch im Orginal auf dem Handy vor.
Der Bereich direkt vor dem Haus ist kein Durchgang für Fußgänger, sondern nur der Zugang zur Haustür. Die Säcke haben niemanden behindert und stellten auch keine Gefahr dar.
Zu b) Ohne einen Durchgang von 1 Meter frei zu lassen
Die Carabinieri versuchen, den falschen Eindruck zu erwecken, dass der Bauschutt im Durchgangsbereich der tatsächlichen Via Ferrandina lag und so positioniert war, dass er die gesamte Straße von einer Hauswand zur anderen blockiert hat, weil Evarella angeblich keinen Durchgang von einem Meter freigelassen hätte. Das ist eine falsche Zeugenaussage der Carabinieri, wie die Fotos, die noch im Original auf dem Handy existieren, oben zeigen.
Wenn man sich das Protokoll 307243836 in Kombination mit dem Protokoll 307243738 ansieht, kann man sehen, dass in der Via Ferrandina ein Absperrband angebracht wurde, um Fußgänger vor herabfallenden Ziegeln zu schützen. Dies war nötig, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten, weil der gesamte Weg nur zweit Meter breit ist. Hätte Evarella einen Durchgang von ein Meter Breite freigelassen, wäre die Sicherheit der Passanten bei einer Straßenbreite von nur 2 m nicht mehr gewährleistet gewesen, da sie zu nah am Haus hätten vorbeigehen müssen. Um die Dacharbeiten durchführen zu können und gleichzeitig die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, musste in jedem Fall die gesamte Breite der Straße abgesperrt werden.
Der Forderung, einen Durchgang von einem Meter frei zu lassen, ist unter den gegebenen Umständen falsch und kann daher nicht verlangt und auch nicht bestraft werden.
Zu c) Ohne für die Sicherheit der Fußgänger zu sorgen
Die Existenz des Absperrbandes widerspricht der Behauptung der Carabinieri, Evarella habe nicht für ausreichenden Schutz gesorgt. Man kann nicht behaupten, dass das Absperrband den Durchgang blockiert hat, und gleichzeitig behaupten, dass der Schutz unzureichend war. Wenn niemand passieren kann, kann auch niemand verletzt werden.
Angesichts der in der Presse veröffentlichten Fotos, die Feuerwehrleute und Straßenbauarbeiter in einer ähnlichen Situation zeigen, ist nicht nachvollziehbar, warum das Absperrband als Schutz nicht ausreichenden gewesen sein sollte. Auch die Profis arbeiten hier mit Absperrband oder alternativ mit Verkehrshütchen, wenn Material von oben herabfallen könnte.
Beweis: Pressefoto 1
https://www.pordenonetoday.it/cronaca/crolla-il-tetto-di-una-vecchia-abitazione-strada-chiusa-al-traffico.html
Beweis: Pressefoto 2
https://www.radioluna.it/news/2012/05/esercitazione-dei-vigili- del-fuoco-verifica-di-azione-in-un-evento-terroristico/
Beweis: Foto professionelle Arbeiten
https://www.klubb.com/en/products/aerial-platforms-on-van- 35t/kl21b-aerial-work-platform-on-a-van
Die Sicherheitsmaßnahmen, die die Carabineri mit Art. 40 der CDS begründen, beziehen sich eindeutig auf Straßenbaustellen. Die Überschrift lautet: Art. 40. Durchführungsbestimmungen, Fußgängersicherheit an Straßenbaustellen.
Eine Straßenbaustelle im Sinne des CDS wird jedoch wie folgt definiert:
"Die Straßenverkehrsordnung definiert eine STRAßENBAUSTELLE als einen Ort, an dem Ausgrabungen, Eingrabungen, Kontruktionsarbeiten und/oder die Lagerung von Materialien auf Flächen durchgeführt werden, die für den Verkehr oder das Parken von Fahrzeugen und den Fußgängerverkehr in städtischen und vorstädtischen Gebieten bestimmt sind."
Die Lagerung, auf die in der Definition Bezug genommen wird, ist eine Lagerung, die im Zusammenhang mit diesen Straßenarbeiten auftritt. Deponierter Bauschautt allein macht noch keine Baustelle, weil die Arbeiten an bzw. auf der Straße fehlen.
Um Artikel 40 der italienischen Straßenverkehrsordnung anwenden zu können, müssten die Arbeiten laut Definition an der Straße selbst stattfinden. Das ist jedoch nicht der Fall, so dass weder der deponierte Bauschutt noch die temporäre Sicherheitsmaßnahme (Absperrband) eine Baustelle im Sinne der italienischen Straßenverkehrsordnung darstellen und die Artikel 20/21/40 daher falsch angewendet wurden.
Außerdem duldeten die Carabinieri vor etwa zwei Jahren etwa drei Monate lang Bauschautt an derselben Stelle, ohne eine Strafe auszusprechen. Der Brigadiere war dort in Begleitung eines Kollegen und wies Evarella darauf hin, dass sie den Bauschutt nicht ewig dort lassen könne und sie diesen von einem zugelassenen Unternehmen entsorgen lassen solle. Bis heute hat sie dafür kein Bußgeld bekommen und das Formular des entsorgenden Unternehmens wurde auch nicht von den Carabinieri kontrolliert. Aus der Tatsache, dass die Carabinieri das Deponieren an diesem Tag geduldet haben, und der Tatsache, dass die Carabinieri in diesem Fall keinen Ermessensspielraum haben, kann der Bürger ableiten, dass die Angelegenheit keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn Evarella sich nicht völlig täuscht, war auch Maresciallo Migliozzi mindestens einmal in dieser Zeit vor Ort...
Wenn die Carabinieri Evarella beschuldigen, nicht die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben, dann haben sie die Straftat auch selbst begangen - und zwar im Amt: Die Carabinieri sind verpflichtet, im Falle einer Gefahr für die öffentlichen Sicherheit anstelle des eigentlichen Verantwortlichen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Unter keinen Umständen dürfen sie den Tatort in dem Wissen verlassen, dass noch Gefahr für die Öffentlichkeit besteht. Die Carabinieri selbst hätten sich sofort um die "Absperrungen, Pfosten und andere Gegenstände" kümmern müssen und den Tatort erst verlassen dürfen, sobald die richtigen Gegenstände "gemäß Art. 40 REG CDS" die Sicherheit garantieren. Doch das taten sie nicht. Im Gegenteil: Sie sind einfach gegangen. Obwohl sie die wahren Umstände kannten, verlangten sie von Evarella durch eine verzerrte Darstellung eine drakonische Geldstrafe von 866 EUR.
Strafzettel 307243934
Falsch Parken im bewohnten Gebiet
Am 27. November 2023 erhielt Christoph per Einschreiben einen Bericht über einen Parkverstoß am 27.10.2023, ebenfalls ausgestellt von Marsciallo Marcello Migliozzi und Carabiniere Francesco Garguilo aus Bompietro. Die beiden behaupten, Christophs Wagen habe den Durchgang zur Via Ferrandina versperrt, bzw. das Passieren erschwert und begründen damit eine Strafe.
Christoph blieb bis etwa 12.30 Uhr bei Evarella. Als er nach der Arbeit das Haus verließ, bat Evarella ihn, das Absperrband zu entfernen und ein Foto zu machen, um einen Beweis zu haben, dass das Band entfernt wurde.
Wie auf dem Foto vom 27. Oktober 2023 zu sehen ist, war das Auto etwa 1 m vom Fußgängerdurchgang entfernt geparkt.
Die Behauptung, das Auto habe die Straße blockiert oder den Fußgängerverkehr behindert, ist ebenfalls falsch.
Beweis: Foto vom 27.10.2023
Unnötige Gebühren für Einschreiben
In dem Bericht behaupten die beiden Carabinieri, dass sowohl Evarella als auch Christoph zum Zeitpunkt des Vergehens nicht anwesend waren, was aus ihrer Sicht neben der Geldstrafe auch die kostenpflichtige Zustellung per Einschreiben rechtfertigt.
Dies widerspricht sich völlig mit der Aussage, dass Evarella sich geweigert habe, nach unten zu kommen. Wer nicht da ist, kann sich nicht auch gleichzeitig weigern.
Richtig ist: An diesem Tag klingelten die beiden Carabinieri zusammen mit Architekt Antonio Sabatino an Evarellas Haus.
Christoph reparierte das Dach und war zu diesem Zeitpunkt ebenfalls anwesend. Die Carabinieri wussten das, weil sein Auto vor dem Haus geparkt war, fragten jedoch nicht nach Christoph. Auch die Tatsache, dass etwas übergeben werden sollte, wurde nicht kommuniziert. Während des Gesprächs erwähnte der Maresciallo weder die Tatsache, dass das Auto falsch geparkt war, noch dass er dafür ein Bußgeld ausstellen müsse oder wolle – nur das Band wurde erwähnt. Da er mit Evarella sprach und diese gesamtschuldnerisch haftet, hätte der Strafzettel auch Evarella übergeben werden können. Der Maresciallo weiß, dass Evarella nicht nur Christophs Seat Ateca benutzt, sondern auch den L200.
Außerdem haben die Carabinieri den falschen Eindruck erweckt, Evarella habe sich geweigert, auf die Straße zu kommen, um den Strafzettel entgegenzunehmen. Evarella hat sich noch nie (!) geweigert, ein Dokument entgegenzunehmen. Sie weiß sehr gut, dass die Verweigerung der Annahme eines Dokuments nichts an den Tatsachen ändert und nur Nachteile bringt. Der Maresciallo begann das Gespräch mit "Können Sie runterkommen?", ohne einen Grund zu nennen. Evarella ging also davon aus – wie in so vielen anderen Situationen zuvor, z.B. bei dem Gespräch mit dem Brigadier über den Bauschutt (siehe Punkt 1) - dass es sich nur um ein einfaches Gespräch handelte, das problemlos auch von der Dachterrasse aus geführt werden konnte. Und so war es auch. Zu keinem Zeitpunkt des Gesprächs hat der Maresciallo erwähnt, dass er etwas zustellen wolle.
Hätte der Maresciallo gesagt: "Sie können herunterkommen - ich habe eine Zustellung", hätte Evarella von der Zustellung Kenntnis erlangt, und erst dann könnte man von einer Annahmeverweigerung sprechen.
Die Behauptung, Evarella habe sich geweigert, die Benachrichtigung anzunehmen, ist eine geschickt verzerrte Halbwahrheit. Der Maresciallo hat nämlich die wesentlichen Informationen unterschlagen.
Nach Angaben der Carabinieri wurden die Straftaten um 11 Uhr entdeckt. Ein Kamerafoto zeigt, dass der Maresciallo erst um 11.24 Uhr geklingelt hat.
Es war genug Zeit, um die Formulare auszufüllen, aber die Carabinieri haben es nicht getan. Im Gegenteil, die Carabinieri gaben an, dass sie die Formulare für die Strafen erst am 2. November 2023 auf dem Revier ausgefüllt haben.
Es war nicht möglich, die Strafe am 27. Oktober 2023 zu verweigern, weil sie weder kommuniziert wurde, kein Versuch der Übergabe stattfand und man nichts ablehnen kann, was noch gar nicht existiert.
Unabhängig von ihrem Inhalt werden alle drei Strafen beanstandet, weil Gebühren für Einschreiben verlangt werden, obwohl sie auch direkt hätten übergeben werden können.
Hätten die Carabinieri gesagt, dass es sich um eine Meldung handelt, wären Evarella und Christoph auf die Straße heruntergekommen, um die Strafzettel entgegenzunehmen. Aber dann hätten die Carabinieri die Strafen nicht ausstellen können, weil jeder sofort hätte sehen können, dass die Behauptungen so nicht wahr sind und der Plan, ungerechte Strafen zu verhängen, nicht aufgegangen wäre.
Die Lüge, dass die Übergabe nicht möglich war, soll nur den wahren Grund verschleiern:
- Dass es in Wirklichkeit absolut notwendig war, die Strafzettel per Post zuzustellen, weil die Falschaussagen sofort an Ort und Stelle aufgefallen wären und
- um den Anschein zu erwecken, dass Evarella selbst schuld daran ist, dass ihr die Strafen kostenpflichtig per Einschreiben zugestellt wurden.
Die Carabinieri hatten 24 Minuten Zeit, um sich zu überlegen, wie sie den größtmöglichen Schaden anrichten konnten. Außerdem hatten sie eine Woche Zeit (27.10 - 02.11-2023), um alles im Detail zu untersuchen und zu entscheiden, welche Vergehen sie Christoph und Evarella zur Last legen und wie sie das begründen. Danach hatten sie weitere zwei Wochen, bis zum 16.11.2023 Zeit, die Strafen mit der Post zu verschicken.