CARABINIERI
ALIMENA
Carabinieri von Alimena durchsuchen bei illegaler Hausdurchsung Fahrzeug eines unbeteiligten Dritten Die pauschale Anordnung der Durchsuchung eines ganzen Grundstücks ohne Rücksicht auf Eigentümer oder Verdacht verstößt gegen fundamentale Prinzipien der Rechtstaatlichkeit und des italienischen Strafrechts
Am 20.11.204 durchsucht eine kriminelle Bande in Carabinieri-Uniform unter Vorspiegelung der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit "Siamo delegati dal Giudice" ein Grundstück und in diesem Zuge auch das Fahrzeug eines an der Sache völlig unbeteiligten Dritten: Der Schwester des Falschbeschuldigten.
Auf die Frage, ob der Seat Leon auch sein Auto sei, erwidert der Überfallene: "No, sorella" (Nein, Schwester) und nennt ihren Namen. Um zu zeigen, dass er mit der Durchsuchung des Seat Leon nicht einverstanden ist, schüttelt er mit dem Kopf und zeigt mit dem Zeigefinger ein eindeutiges "No".
Doch wie man sich vorstellen kann, interessiert das Carabinieri nicht, die ein Grundstück ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss komplett auf den Kopf stellen und vortäuschen, er wäre vom Richter unterzeichnet.
Warum die Durchsuchung des Seat Leon der Schwester rechtswidrig war – auch bei einem gültigen Durchsuchungsbeschluss
Die Durchsuchung des Fahrzeugs einer unbeteiligten Dritten im Rahmen einer Ermittlungsmaßnahme ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Selbst bei einem korrekt ausgestellten und rechtlich einwandfreien Durchsuchungsbeschluss wäre die Durchsuchung des Seat Leon der Schwester in diesem Fall rechtswidrig. Dies lässt sich anhand der relevanten gesetzlichen Grundlagen und Prinzipien des italienischen Strafprozessrechts begründen.
1. Grundsätze der Durchsuchung: Zielgerichtetheit und Notwendigkeit
Nach Artikel 247 der italienischen Strafprozessordnung (Codice di Procedura Penale, CPP) darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden, wenn sie zur Auffindung von Beweismitteln oder zur Sicherstellung von Gegenständen notwendig ist, die mit der untersuchten Straftat in Zusammenhang stehen. Voraussetzung ist, dass ein konkreter Verdacht besteht, dass sich die gesuchten Beweismittel oder Gegenstände an dem zu durchsuchenden Ort befinden.
Im Fall des Seat Leon der Schwester fehlte es an einer solchen Grundlage:
- Das Fahrzeug gehört einer dritten Person, die nachweislich nicht in die untersuchte Angelegenheit involviert war.
- Es bestand kein konkreter Verdacht, dass sich Beweismittel oder relevante Gegenstände im Fahrzeug befinden könnten.
Ohne spezifische Hinweise auf eine Verbindung zwischen dem Fahrzeug und der Straftat war die Durchsuchung nicht gerechtfertigt
2. Schutz von Dritten: Artikel 14 der italienischen Verfassung
Die italienische Verfassung schützt ausdrücklich die Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums. Nach Artikel 14 der Verfassung dürfen Durchsuchungen nur unter strenger Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, um den Schutz von Dritten zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich um ein fundamentales Prinzip, das sicherstellt, dass Personen, die nicht Ziel der Ermittlungen sind, vor unrechtmäßigen Eingriffen bewahrt werden.
Die Durchsuchung des Fahrzeugs der Schwester verletzt dieses Prinzip, da sie eine unbeteiligte Dritte ist. Selbst ein allgemeiner Durchsuchungsbeschluss darf nicht dazu verwendet werden, das Eigentum Dritter ohne stichhaltige Begründung zu durchsuchen.
3. Verhältnismäßigkeit (Principio di Proporzionalità)
Nach italienischem Strafrecht muss jede Ermittlungsmaßnahme verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Belastung der betroffenen Personen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen muss. Die Durchsuchung eines Fahrzeugs ohne begründeten Verdacht oder Relevanz für die Ermittlungen stellt eine unverhältnismäßige und ungerechtfertigte Maßnahme dar.
4. Schutz des Eigentums Dritter
Nach Artikel 352 CPP dürfen Polizisten oder Carabinieri in Fällen dringender Notwendigkeit ohne richterliche Anordnung eine Durchsuchung durchführen. Diese Vorschrift ist jedoch nur anwendbar, wenn:
- Ein unmittelbarer Verdacht besteht, dass sich Beweismittel im Fahrzeug befinden.
- Eine Verzögerung die Auffindung dieser Beweise gefährden würde.
Auch hier fehlte es an einem dringenden Verdacht, der die Durchsuchung des Fahrzeugs der Schwester rechtfertigen könnte. Das Eigentum Dritter darf nicht pauschal einbezogen werden.
5. Die Rechtswidrigkeit pauschaler Durchsuchungen
Die pauschale Durchsuchung „aller Autos“ auf dem Grundstück ist auch unabhängig von den betroffenen Personen unzulässig. Ein Durchsuchungsbeschluss muss laut Artikel 125 CPP folgende Elemente enthalten:
Eine präzise Benennung des Ortes oder der Objekte, die durchsucht werden sollen.
Eine Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist und wie sie im Zusammenhang mit der Tat steht.
Ein pauschales Durchsuchungsmandat, das keinerlei Differenzierung zwischen Fahrzeugen vornimmt, verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist allein aufgrund seiner Unbestimmtheit rechtswidrig.
6. Rechtsfolgen einer unrechtmäßigen Durchsuchung
Eine unrechtmäßige Durchsuchung hat mehrere Konsequenzen:
- Beweisverwertungsverbot: Nach Artikel 191 CPP dürfen Beweise, die durch rechtswidrige Maßnahmen erlangt wurden, im Strafverfahren nicht verwendet werden.
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Betroffene Personen können gemäß Artikel 2043 des Zivilgesetzbuches (Codice Civile) Schadensersatz für unrechtmäßige Maßnahmen geltend machen.
Fazit
Selbst bei einem gültigen Durchsuchungsbeschluss war die Durchsuchung des Seat Leon der Schwester rechtswidrig, da es sich um das Eigentum einer unbeteiligten Dritten handelt, die in keiner Weise mit der untersuchten Tat in Verbindung steht. Der Beschluss, „alle Autos“ auf dem Grundstück zu durchsuchen, ist zudem ein pauschaler und unbestimmter Eingriff, der weder mit den gesetzlichen Anforderungen noch mit den Grundprinzipien der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. Solche Maßnahmen gefährden die Rechtsstaatlichkeit und untergraben das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden.